wie Beurlaubung, Beratungsstellen, Beurteilung, Bücher und Bundesjugendspiele
Beurlaubung:
Ihr Kind unterliegt der Schulpflicht. Sollten Sie Ihr Kind aus gewichtigen Gründen vom Unterricht befreien lassen müssen, so stellen Sie bitte schriftlich einen formlosen Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenlehrkraft (bis zu zwei Tagen) darüber hinaus bei der Schulleitung. Arztbesuche sollten in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit liegen. Eine Beurlaubung zur Ferienverlängerung kann nicht genehmigt werden.
Beratungsstellen:
Hier informiert Sie die/der Klassenlehrerin/Klassenlehrer gerne über die Unterstützungssysteme im Landkreis Konstanz in Sachen Erziehung und berät Sie ausführlich bei Fragen. Ebenso gibt es a der Schule mit Frau Widmann eine Beratungslehrerin, die Sie in Bezug auf schulische Fragestellungen zusätzlich zur Klassenlehrkraft beraten kann.
Beurteilung:
- 1. Klasse
Auf Tests und Noten wird in der ersten Klasse grundsätzlich verzichtet. Zum Halbjahr findet ein Lernentwicklungsgespräch statt. Am Ende der ersten Klasse erhalten die Schüler/innen einen ausführlichen schriftlichen Schulbericht. - 2. Klasse
Zum Halbjahr findet in der zweiten Klasse gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind ein ausführliches, dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt. Dieses ersetzt die schriftliche Halbjahresinformation. Am Ende der Klasse zwei erhalten die Schüler/innen einen Schulbericht mit ganzen Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik. - 3. Klasse
Hier findet ebenfalls zum Halbjahr ein ausführliches, dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch statt, welches mit Eltern und Kind geführt wird. Der Leistungsstand wird skizziert, ganze, halbe und vierte Noten sind möglich Am Ende der Klasse drei erhalten die Schüler/innen eine ganze Note in allen Fächern, ebenso eine Note für Schrift und Gestaltung sowie eine schriftliche Rückmeldung zum Verhalten und der Arbeitseinstellung - 4. Klasse
In der Klasse vier verhält es sich wie in der Klasse 3. Zusätzlich erhalten die Kinder der Klasse 4 die Grundschulempfehlung.
Bücher:
Bitte schützen Sie die Schulbücher Ihres Kindes mit einem Schutzumschlag, denn die Bücher sind nur Leihgaben und müssen auch für die Kinder der nächsten Jahre sauber und ansprechend sein. Beschädigte Bücher müssen bezahlt werden.
Bundesjugendspiele:
In den dritten und vierten Klassen werden im Sommer Bundesjugendspiele im Bereich der Leichtathletik durchgeführt.
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