wie VERA, Verlassen des Schulgeländes, Verlässliche Grundschule & Viertklässler

Vergleichsarbeiten/VERA Arbeiten:
Im zweiten Halbjahr der dritten Klasse schreiben die Kinder in den Fächern Deutsch und Mathematik landesweit gleiche Arbeiten (VERA). Sie vermitteln den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern objektive Informationen über den individuellen Lernstand zum Testzeitpunkt hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche der Bildungsstandards. Die Arbeiten werden nicht als Klassenarbeiten bewertet. Die Eltern werden über das Ergebnis ihres Kindes informiert. Mehr Informationen …

 

Verlassen des Schulgeländes:
Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden.
Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind. Verlassen die Schüler/innen ohne Erlaubnis das Schulgelände, entfallen die Aufsichtspflicht der Lehrer und die Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden.

 

Verlässliche Grundschule:
Die Unterrichtszeiten, die im Stundenplan ausgewiesen sind, sind im Grunde verlässlich. Bei Abwesenheit einer Lehrkraft kann die erste und sechste Stunde aufgrund von unzureichender Krankheitsreserve entfallen. Die Absage einer ersten oder sechsten Stunde geschieht dann aber immer ein Tag im Voraus. „Kernzeitkinder“ werden in diesem Fall von der Kernzeitbetreuung aufgefangen.
Sollte Ihr Kind kein „Kernzeitkind“ sein und Ihnen aber in diesem Fall die Betreuung Ihres Kindes kurzfristig nicht möglich sein, kann ihr Kind in dieser Zeit in der Schule betreut werden. Hiervon machen Sie aber bitte nur im Notfall Gebrauch, da die Kinder in diesem Fall auf andere Klassen umverteilt werden müssen. Brauchen Sie die Betreuung geben Sie das bitte der Klassenlehrkraft weiter, die sich um eine Unterbringung kümmern wird.

 

Viertklässler:
Unsere Viertklässer und Viertklässlerinnen werden uns bald verlassen und ihre Schullaufbahn an einer anderen Schule fortsetzen. Zum Halbjahr wird die Klassenlehrkraft Sie deshalb zu einem Empfehlungsgespräch einladen. In diesem Gespräch geht es um die erbrachten Leistungen Ihres Kindes. Auch haben Sie die Gelegenheit Ihre Vorstellungen zu äußern. Bestenfalls stimmen die Ansichten von Eltern und Lehrkraft hinsichtlich der angestrebten Schullaufbahn überein. In einer anschließenden Empfehlungskonferenz beraten alle Lehrkräfte der entsprechenden Klasse über die Empfehlung und geben ein Votum ab. Die Grundschulempfehlung wird erstellt und Ihnen zusammen mit dem Halbjahreszeugnis ausgegeben. Im Moment ist die Grundschulempfehlung nicht bindend. Sie können Ihr Kind, auch entgegen der Grundschulempfehlung, an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl anmelden. Jeweils im November gibt es für alle Viertklasseltern eine gemeinsame „Info 4“ Veranstaltung in der das ganze Übergangsverfahren noch einmal verständlich erklärt wird.

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