wie Radfahrausbildung, Ranzen & Religionsunterricht

Radfahrausbildung:
Im vierten Schuljahr nehmen alle Kinder an der Radfahrausbildung der Jugendverkehrsschule teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Die praktischen Übungen und Prüfung finden auf dem Verkehrsübungsplatz Konstanz statt.
Wir empfehlen, Ihr Kind erst nach der Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen. *Siehe auch Fahrrad

 

Ranzen:
Inhalt und Gewicht des Ranzens sollten regelmäßig überprüft werden. In allen Klassen besteht die Möglichkeit, Unterrichtsmaterialien, die nicht täglich benötigt werden, aufzubewahren.

 

Religionsunterricht:
Jeder Schüler, der in Baden-Württemberg eine öffentliche Schule besucht und der evangelischen oder katholischen Konfession angehört, ist grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Soll ein Schüler vom Religionsunterricht abgemeldet oder umgemeldet werden, muss eine Abmeldeerklärung mit Begründung in der Regel von beiden Elternteilen unterzeichnet werden. Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden, zu dem sie wirksam werden soll.
An unserer Schule findet ein konfessionell-kooperativer Religionsunterricht statt, das heißt die Klassen werden nicht nach Konfessionen aufgeteilt, sondern bleiben im Verband und werden im Wechsel von einer katholischen oder evangelischen Lehrkraft unterrichtet.

Flyer zum Thema Religionsunterricht

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Grundschule Wollmatingen

Radolfzeller Str. 14
78467 Konstanz

 

Sekretariat

Isabelle Moll

Tel. 07531 892790,

moll@gs-wollmatingen.konstanz.de

 

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