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Aufnahmekriterien
Die
Aufnahme in das Betreuungsangebot erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen
Betreuungsvertrags zwischen Eltern und Förderverein für
die Dauer von einem Schuljahr. Die Betreuung findet nur an offiziellen
Schultagen statt.
- Kinder
von berufstätigen Alleinerziehenden und
berufstätigen Eltern erhalten bevorzugt einen Platz.
- Schüler
der Klassen 1 und 2 werden vorrangig berücksichtigt.
- Bei
ausreichendem Platz werden auch Schüler der Klassen
3 und 4 aufgenommen.
Ein
Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht generell nicht.
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